Als Heilpraktikerin rechne ich meine Leistungen nach dem
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab.
Die privaten Krankenversicherungen und die privaten
Zusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten in Ihrer vertraglich vereinbarten Höhe und Kondition.
Behandlungskosten Osteopathie
Die Osteopathie ist nach momentaner Rechtssprechung eine
Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes und darf daher nur selbsttätig von
Heilpraktikern und Ärzten ausgeübt werden.
Daher rechne ich die Osteopathie nach der GebüH ab.
Seit Anfang 2012 übernehmen auch viele gesetzliche
Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten. Bitte erfragen Sie dieses bei
Ihrer Krankenkasse oder informieren Sie sich beim Verband der Osteopathen in
Deutschland e.V.
Den Link finden Sie hier:
https://www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste