Praxis für
Osteopathie und Naturheilverfahren

Ulla Ries-Nelson

Behandlungskosten

Als Heilpraktikerin rechne ich meine Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) ab. 
Die privaten Krankenversicherungen und die privaten Zusatzversicherungen übernehmen die Behandlungskosten in Ihrer vertraglich vereinbarten Höhe und Kondition.


Behandlungskosten Osteopathie

Die Osteopathie ist nach momentaner Rechtssprechung eine Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes und darf daher nur selbsttätig von Heilpraktikern und Ärzten ausgeübt werden.
Daher rechne ich die Osteopathie nach der GebüH ab.

Seit Anfang 2012 übernehmen auch viele gesetzliche Krankenkassen einen Teil der Behandlungskosten. Bitte erfragen Sie dieses bei Ihrer Krankenkasse oder informieren Sie sich beim Verband der Osteopathen in Deutschland e.V.
Den Link finden Sie hier:
https://www.osteopathie.de/service-krankenkassenliste